„Ich hatte kürzlich Einblick in zwei Bauentscheide anderer Architekturbüros in der Stadt Zürich, wo in Wohnungen, die mit dem Rollstuhl nicht zu erreichen waren, die Manövrierflächen dargestellt werden mussten. In einem Fall wurde sogar gleichzeitig ein neuer Lift bewilligt, der nur auf den Zwischenpodesten hält.
Wie begründet die Bewilligungsbehörde ihre Forderung? Hat die AMJGS Architektur AG nachgefragt?“
Kommentare (1)